Es ist schon einen Monat her und damals hatten die Vorgänge in Sachsen-Anhalt zum Thema Rundfunkbeiträge für Aufregung gesorgt. Aktuell ist mein Redebeitrag daher immer noch, denn die Weigerung eines Parlamentes eines Bundeslandes den Medienstaatsvertrag aller 16 Bundesländer zu ratifizieren, führte nun dazu, dass das Thema weiter vor Gericht ausgefochten werden muss. Es führt auch dazu, dass der Öffentlich-rechtliche Rundfunk in Pandemie-Zeiten, in denen wir sehr dringend eine umfassende, neutrale und einfach zugängliche Berichterstattung benötigen, darunter leidet.