Angesichts der steigenden Infektionszahlen wird es im Oktober eine neue Corona-Verordnung in Niedersachsen geben. Eine wesentliche Ursache für die steigenden Zahlen stellen das Feiern und die Missachtung der Abstands- und Maskenregelungen dar.
Deshalb wird es in Niedersachsen eine Personenbegrenzung für private Feiern in privaten Räumen geben. Maximal 25 Personen dürfen künftig miteinander feiern, wenn die Abstände eingehalten werden können. In Gaststätten und angemieteten Räumen beträgt die Höchstzahl 100 Personen. Anlassbeschränkungen gibt es nicht mehr.
Es können also auch wieder Goldene Hochzeiten und Geburtstage gefeiert werden. Steigen die Zahlen weiter an, muss regional gehandelt werden.
Eine weitere Regelung: Der Alkoholausschank von hochprozentigem Alkohol soll ab 18 Uhr beschränkt werden. Bei Veranstaltungen soll der Alkoholausschank ab 22 Uhr eingestellt werden.
Falschangaben bei Nennung der Kontaktdaten sollen in Niedersachsen mit einem Mindestbußgeld von 50 Euro geahndet werden. Weiterhin besteht das Verbot der Öffnung von Diskotheken und Clubs. Die Verordnung soll mit Ablauf der aktuellen Verordnung, also nach dem 08. Oktober, in Kraft treten.